Ratgeber · MwSt.

MwSt. 6 % oder 21 % bei Renovierung: der klare Leitfaden

Aktualisiert im Juli 2026

Kurz gefasst

Für die Renovierung einer mindestens 10 Jahre alten Privatwohnung kann der ermäßigte MwSt.-Satz von 6 % gelten, unter Bedingungen (Bauleistungen, die dem Endkunden in Rechnung gestellt werden, der die Wohnung bewohnt). Andernfalls gilt der Normalsatz von 21 %. Ein Neubau liegt bei 21 %. Im Zweifel sind die Bescheinigung des Kunden und der Rat Ihres Buchhalters Ihre besten Verbündeten.

Zwei Sätze, ein Einsatz von mehreren tausend Euro

Auf einer Renovierungsbaustelle ist der Unterschied zwischen 6 % und 21 % MwSt. kein Detail: Bei 50.000 € Arbeiten sind das 7.500 € Differenz. Den richtigen Satz anzuwenden schützt Ihre Marge — und erspart Ihnen eine Nachforderung.

Die Grundregel ist einfach: Der Normalsatz ist 21 %. Die 6 % sind eine Ausnahme für bestimmte Renovierungsarbeiten an Wohnungen. Die Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein.

Wann gilt der Satz von 6 %?

Der ermäßigte Satz von 6 % gilt für Umbau, Renovierung, Verbesserung, Reparatur und Instandhaltung (außer Reinigung) einer Privatwohnung, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Wohnung ist zum Zeitpunkt der Arbeiten mindestens 10 Jahre alt
  • Sie wird nach den Arbeiten ausschließlich oder hauptsächlich als Privatwohnung genutzt
  • Die Arbeiten sind Bauleistungen (geliefert und eingebaut)
  • Die Rechnung ist an den Endverbraucher gerichtet, der die Wohnung bewohnt
  • Der Kunde stellt eine Bescheinigung aus, dass die Bedingungen erfüllt sind

Wann bleibt man bei 21 %?

  • Wohnung jünger als 10 Jahre
  • Neubau
  • Nicht-Wohngebäude (Büros, Geschäfte)
  • Bestimmte Arbeiten und Ausstattungen sind auch in einer alten Wohnung vom 6 %-Satz ausgeschlossen: Schwimmbäder, Saunen, Gartenanlagen, Zäune oder bestimmte Ausstattungen. Prüfen Sie Fall für Fall.

Sonderfälle, die man kennen sollte

Es bestehen mehrere spezifische Regelungen, die den Rat eines Buchhalters verdienen:

  • Abriss und Wiederaufbau: eine 6 %-Regelung kann unter Bedingungen gelten
  • Wohnungen für Menschen mit Behinderung, Pflegeheime, Sozialwohnungen: besondere Regelungen
  • Gemischte Arbeiten (teils Wohnung, teils gewerblich): Aufteilung vorzusehen

Die Bescheinigung: Ihr Schutz

Um die 6 % anzuwenden, muss der Unternehmer nachweisen können, dass die Bedingungen erfüllt sind. Der Kunde bescheinigt (durch eine Erklärung/Bescheinigung nach den geltenden Regeln), dass die Wohnung die Bedingungen erfüllt. Bewahren Sie diesen Nachweis auf.

Das ist entscheidend: Bei einer Kontrolle wird oft der Unternehmer für einen falsch angewandten Satz verantwortlich gemacht. Die Bescheinigung deckt Sie ab.

Das Risiko eines falschen Satzes

  • Nachforderung: Die Verwaltung fordert die MwSt.-Differenz
  • Bußgelder und Zinsen obendrauf
  • Eine Marge, die schmilzt, wenn Sie die Differenz nicht an den Kunden weitergeben können

Wie Sie den Fehler vermeiden

  • Prüfen Sie Alter und Nutzung der Wohnung, bevor Sie kalkulieren
  • Fordern Sie die Bescheinigung schon beim Angebot vom Kunden an
  • Nutzen Sie eine Software, die den richtigen Satz je Position anwendet und vor dem Versand prüft
  • Im Zweifel fragen Sie Ihren Buchhalter — das ist günstiger als eine Nachforderung

Häufige Fragen

Wie alt muss die Wohnung für die 6 % sein?+

Mindestens 10 Jahre zum Zeitpunkt der Arbeiten. Darunter gilt der Normalsatz von 21 % (außer bei spezifischen Regelungen wie Abriss und Wiederaufbau).

Ist die Bescheinigung des Kunden Pflicht?+

Um die 6 % zu rechtfertigen, muss der Unternehmer nachweisen können, dass die Bedingungen erfüllt sind; die Bescheinigung/Erklärung des Kunden ist das Schlüsseldokument. Ohne sie setzen Sie sich einer Nachforderung aus.

Kann ein Neubau von den 6 % profitieren?+

Nein, ein Neubau liegt grundsätzlich bei 21 %. Besondere Regelungen (z. B. Abriss und Wiederaufbau) bestehen unter strengen Bedingungen.

Wer zahlt bei einem falschen Satz?+

In der Regel wird der Unternehmer gegenüber der Verwaltung verantwortlich gemacht. Daher die Bedeutung der Bescheinigung und einer Kontrolle vor dem Versand.

Der richtige MwSt.-Satz, automatisch angewendet

Mit Afrimo trägt jede Position ihren MwSt.-Satz (6 % oder 21 %), mit einer Kontrolle vor dem Versand, die Unstimmigkeiten aufspürt. Weniger Fehler, Ihre Marge geschützt — auf DE/FR/NL/EN.

Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Sätze, Schwellen und Bedingungen können sich ändern und kennen Ausnahmen: prüfen Sie Ihre Situation bei der belgischen Steuerverwaltung (FÖD Finanzen) oder Ihrem Buchhalter.