Ratgeber · MwSt.

Die MwSt.-Befreiung für Selbstständige: der Leitfaden

Aktualisiert im Juli 2026

Kurz gefasst

Die Kleinunternehmerregelung befreit kleine Selbstständige (Jahresumsatz ≤ 25.000 €) davon, MwSt. zu berechnen: Rechnungen ohne MwSt., keine periodischen Erklärungen. Im Gegenzug: kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe. Ideal für einen schlanken Start — neu zu bewerten, sobald der Umsatz steigt.

Was ist die MwSt.-Befreiung für Kleinunternehmen?

Es ist eine vereinfachte Regelung für kleine Unternehmen. Wenn Ihr Jahresumsatz 25.000 € (ohne MwSt.) nicht übersteigt, dürfen Sie ohne MwSt. fakturieren und sind von den periodischen MwSt.-Erklärungen befreit.

Kurz: Ihre Rechnungen tragen keine MwSt. (mit einem verpflichtenden gesetzlichen Vermerk), und Sie haben deutlich weniger Verwaltung.

Wer kann davon profitieren?

  • Selbstständige, im Haupt- oder Nebenerwerb, deren Jahresumsatz unter der Schwelle von 25.000 € bleibt
  • Kleine Strukturen, die starten oder ein geringes Volumen haben
  • Bestimmte Tätigkeiten sind von der Regelung ausgeschlossen (zum Beispiel bestimmte spezifische Branchen). Prüfen Sie Ihren Fall bei der belgischen Steuerverwaltung (FÖD Finanzen) oder Ihrem Buchhalter.

Die Vorteile

  • Einfachheit: keine periodischen MwSt.-Erklärungen einzureichen
  • Attraktiverer Preis für eine Privatkundschaft (keine MwSt. aufgeschlagen)
  • Ein schlanker Start, mit einem Minimum an Pflichten

Die Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug auf Ihre Einkäufe und Investitionen (Ausrüstung, Fahrzeug, Material)
  • Ein Pflichtvermerk auf jeder Rechnung
  • Wenig Nutzen, wenn Sie vor allem Geschäftskunden fakturieren: Diese ziehen die MwSt. ab, sodass der „Preis“-Vorteil entfällt
  • Eine Schwelle, die das ganze Jahr über genau zu beobachten ist

Der Vermerk auf der Rechnung

Unter der Befreiung berechnen Sie keine MwSt., müssen dies aber klar angeben. Die Rechnung trägt einen Vermerk vom Typ „Sonderregelung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen“ (Artikel 56bis des belgischen MwSt.-Gesetzbuchs). Es erscheint kein MwSt.-Betrag.

Was passiert, wenn ich 25.000 € überschreite?

Überschreitet Ihr Umsatz die Schwelle, wechseln Sie in die normale Regelung: Sie berechnen dann MwSt. und reichen Erklärungen ein. Antizipieren Sie diesen Übergang, um nicht überrascht zu werden — und bedenken Sie, dass Sie dann die Vorsteuer auf Ihre Einkäufe abziehen können.

Befreiung und E-Rechnung 2026

Achtung vor einer häufigen Verwechslung: Die MwSt.-Befreiung entbindet Sie nicht von der E-Rechnung. Wenn Sie anderen Unternehmen (B2B) Rechnungen stellen, gilt die Peppol-Pflicht 2026 auch für Sie. Ihre Rechnungen sind ohne MwSt., müssen aber elektronisch und strukturiert sein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Schwelle der Befreiung?+

Ein Jahresumsatz von 25.000 € ohne MwSt. Darüber wechseln Sie in die normale MwSt.-Regelung.

Kann ein Selbstständiger im Nebenerwerb davon profitieren?+

Ja, die Regelung steht Selbstständigen im Haupt- und Nebenerwerb offen, solange die Umsatzschwelle eingehalten wird.

Kann ich die Vorsteuer auf meine Einkäufe abziehen?+

Nein. Das ist die Kehrseite der Befreiung: Sie berechnen keine MwSt., können sie aber auch nicht auf Ihre Einkäufe und Investitionen abziehen.

Entbindet mich die Befreiung von Peppol?+

Nein. Wenn Sie B2B fakturieren, gilt die strukturierte E-Rechnung (Peppol) ab 2026 für Sie, auch wenn Ihre Rechnungen ohne MwSt. sind.

Starten Sie konform, Befreiung inklusive

Afrimo verwaltet Rechnungen ohne MwSt. mit dem Befreiungsvermerk und wechselt sauber in die normale Regelung, sobald Sie wachsen — auf DE/FR/NL/EN.

Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Schwellen und Bedingungen können sich ändern: prüfen Sie Ihre Situation bei der belgischen Steuerverwaltung (FÖD Finanzen) oder Ihrem Buchhalter.